Flüchtlingshilfe unter erschwerten Bedingungen

Am 23. März 2020 trat die zweite Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Anpassung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an war es uns ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nicht mehr erlaubt, die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge zu besuchen. Auch das Kreishaus und das Dietzenbacher Rathaus sind geschlossen.…

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