Flüchtlingshilfe unter erschwerten Bedingungen

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Am 23. März 2020 trat die zweite Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Anpassung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an war es uns ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern nicht mehr erlaubt, die Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge zu besuchen.

Auch das Kreishaus und das Dietzenbacher Rathaus sind geschlossen. Das heißt aber nicht, dass die Behörden ihre Arbeit eingestellt haben. Über E-Mail und Telefon sind weiterhin Kontakte zu den zuständigen Stellen möglich. Der persönliche Kontakt wird aber auf ein Minimum begrenzt.

Auf ihrer Homepage gibt die Landesregierung zahlreiche Informationen und Hinweise für das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger während der Corona-Krise. Diese werden auch jeweils aktualisiert. Sie finden diese
Hinweise unter folgendem Link:

Landesregierung

Per E-Mail, WhatsApp und Telefon können wir natürlich weiter Kontakt zu unseren Flüchtlingen halten. Unter Einhaltung der besonderen Kontakt- und Hygieneregeln ist das sogar persönlich möglich, z.B. auf Spaziergängen zu zweit – und  mit Maske.

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