Oft gestellte Fragen

Wieviele Flüchtlinge leben in Dietzenbach?

Mittlerweile leben mehr als 300 Flüchtlinge in Dietzenbach. Zwar hatte der Zustrom nach Dietzenbach seit März 2016 nachgelassen. Aufgrund der Entwicklungen in Afghanistan und in der Ukraine  verzeichnen wir aktuell wieder ein steigendes Flüchtlingsaufkommen. 
Da die Ursachen für die Flucht der Menschen bisher kaum verändert sind, sich im Gegenteil verschlimmert haben, ist eine Prognose für die weitere Entwicklung sehr schwierig. Nachdem wir anfangs überwiegend junge Männer zugewiesen bekommen haben, leben inzwischen auch viele geflüchtete Familien mit Kindern in unserer Stadt.

Woher kommen die Flüchtlinge?

Die meisten Flüchtlinge kommen aus den Ländern Ukraine, Afghanistan, Syrien, Eritrea, Äthiopien, Somalia, Irak, Iran, und Pakistan und zunehmend auch aus der Türkei.

Wovor flüchten diese Menschen?

Die Gründe zur Flucht sind vielfältig. Wir erfahren sie alltäglich aus den Medien. Zu den Hauptgründen zählen Krieg und Bürgerkrieg, Verfolgung, drohende Folter, Vergewaltigung,  drohende Todesstrafe, Menschenrechtsverletzungen, Kampfhandlungen und Anschläge, existenzbedrohende Diskriminierung und Ausgrenzung.

  • Der brutale und völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat viele Menschen zur Flucht veranlasst. Weil wehrtüchtige Männer keine Ausreisegenehmigung erhalten, sind die Flüchtlinge aus der Ukraine überwiegend Frauen mit Kindern.
  • In Syrien herrscht immer noch ein brutaler Bürgerkrieg. Darüber hinaus verbreiten der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) und militärische Milizen in mehreren Regionen Angst und Schrecken mit menschenverachtenden Terroraktionen.
  • Somalia ist ein zerfallendes Staatswesen, in dem brutale Warlords mit unglaublicher Willkür herrschen.
  • Afghanistan ist geprägt durch Anschläge, Verfolgungen und Machtkämpfe, die täglich eine erhebliche Zahl an zivilen Opfern fordert. Die Übernahme der Macht durch die Taliban hat die Situation verschlimmert.
  • In Pakistan fliehen die Menschen vor allem vor religiös motivierter Gewalt oder, wie die Ahmadiyya, vor drastischen Strafgesetzen.
  • Eritrea wurde 1993 nach einem entbehrungsreichen jahrzehntelangen Befreiungskrieg von Äthiopien unabhängig. Es befindet sich heute unter der Herrschaft der ehemaligen Befreiungsarmee, die eine der repressivsten Diktaturen der Welt ist. Bürgerrechte sind ausgehebelt, Meinungsfreiheit gibt es nicht. Die Bewohner  müssen mit willkürlicher Internierung in Straflager rechnen. Eine Ausreise ohne Genehmigung ist verboten. An den Grenzen herrscht Schießbefehl, bei illegaler Ausreise müssen zurückgebliebene Angehörige mit Strafen rechnen.

Einzelheiten zu den genannten Ländern erfahren Sie auf der Website von ecoi.net, dem Herkunftsländerinformationssystem des Österreichischen Roten Kreuzes.

Herkunftsländerinformationssystem

Wo wohnen die Flüchtlinge in Dietzenbach?

Gemeinschaftsunterkunft in der Lise-Meitner-Straße

Leider zeigt sich, dass für die Asylbewerber nur wenige Wohnungen zur Verfügung stehen. Wohnraum ist insgesamt knapp in Dietzenbach, häufig zu teuer für eine öffentliche Finanzierung. Und viele private Vermieter haben – oft nicht begründete – Bedenken, an Flüchtlinge zu vermieten.
Deshalb hat die Stadt Dietzenbach eine Gemeinschaftsunterkunft mit 100 Plätzen an der Lise-Meitner-Straße errichtet. Eine zweite größere Unterkunft wurde in der Justus-von-Liebig-Straße hergerichtet. Sie wurde Ende Januar 2017 von Flüchtlingen aus Notunterkünften bezogen.  Außerdem ist hier ein Integrationszentrum für die Kreisstadt Dietzenbach entstanden, in dem Migranten Beratungs- und sinnvolle Angebote für die Freizeitgestaltung erhalten.

Weiterhin ist eine Gemeinschaftsunterkunft in einem ehemaligen Bürogebäude ebenfalls in der Justs-von-Liebig-Straße eingerichtet worden.

Wer kümmert sich um die Flüchtlinge?

Flüchtlinge erfahren von mehreren behördlichen Stellen Hilfe und Unterstützung. Da ist zunächst die Kreisverwaltung Offenbach. Sie verantwortet die Anwendung des hessischen Landesaufnahmegesetzes, die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen, die für Flüchtlinge zu beachten sind. Von der Kreisverwaltung erhalten Sie ihr Gestattungsdokument (Ausweis) ebenso wie das Entgelt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Bedarf wird ihnen ein Krankenschein für medizinische Behandlung ausgestellt. Dort werden sie auch über die wichtigsten Fragen des Asylverfahrens informiert.

Die Kreisverwaltung ist auch für die soziale Betreuung der Flüchtlinge zuständig. Diese Aufgaben werden aktuell von drei Sozialpädagogen/-innen der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wahrgenommen, die den einzelnen Flüchtlingsunterkünften zugeordnet sind.

Sofern die Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht zugesprochen bekamen, geht ihre Betreuung in den Rechtskreis des Sozialgesetzbuches II (SGB II) über. Sie werden fortan von Pro Arbeit betreut.

Die Kreisstadt Dietzenbach hat innerhalb der Stabsstelle Integration eine „Projektstelle Flüchtlinge“ eingerichtet. Die Mitarbeiter dieser Projektstelle kümmern sich mit großem Engagement um die Unterbringung der Flüchtlinge, um die Ausstattung der Wohnungen und um ihre Integration in das kommunale Umfeld. Sie und die Mitarbeiter/-innen der AWO sind denn auch erste Anlaufstelle sowohl für die Flüchtlinge als auch für die Helferinnen und Helfer der Flüchtlingshilfe.

Viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer engagieren sich in der Flüchtlingshilfe Dietzenbach. Neben Sprachunterricht, Fahrradwerkstatt, Sammlung von Sachspenden und Sportangeboten kümmert sich die Flüchtlingshilfe zunehmend auch um Beratung und Hilfe im Einzelfall. Bei Bedarf gibt es auch qualifizierte Begleitung zu Ämtern, zur Bank, zu einem Anwalt oder auch zur medizinischen Versorgung.

Wovon leben die Flüchtlinge?

Asylbewerber haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit ist das existentielle Minimum, wie es die deutschen Gesetze vorsehen, gewährleistet. Gemäß den einschlägigen Regelungen sind unsere Asylbewerber auch berechtigt, an der Dietzenbacher Tafel teilzunehmen. Sie haben Anspruch auf eine menschenwürdige Unterkunft und eine medizinische Grundversorgung.

Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl oder ein anderes Aufenthaltsrecht erhalten, werden nach dem SGB II behandelt. Das „Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)“ regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und wird im allgemeinen Sprachgebrauch als „Hartz IV-Gesetz“ bezeichnet. Dieses Gesetz regelt die Förderung von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehörige, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Wie viele Flüchtlinge werden noch kommen?

Genaue Prognosen wird derzeit niemand abgeben können. Die ursprünglichen Planungen von Land Hessen und Kreis Offenbach sind durch das Abkommen der EU mit der Türkei derzeit nicht zu halten. Aktuell leben mehr als 300 Flüchtlinge in Dietzenbach. Angesichts von ca. 36.000 Einwohnern ist dieses – absolut gesehen – keine sehr große Zahl. Gleichwohl bedeutet dieser Zuzug für die Kommune und auch für uns als Flüchtlingshilfe eine enorme Herausforderung.

Wie kann ich die Flüchtlingshilfe Dietzenbach finanziell unterstützen?

Geldspenden helfen uns, dringend benötigte Gegenstände und Leistungen, die die gesetzlichen Regelungen nicht vorsehen, dennoch zur Verfügung zu stellen. Auch für den Deutschunterricht müssen Bücher, Papier und Lernmittel beschafft werden. Im Einzelfall beteiligen wir uns auch an den Kosten für Deutschprüfungen, Arbeitskleidung für Praktika und Ausbildung, sofern der Arbeitgeber sie nicht zur Verfügung stellt. Wenn Sie unsere Arbeit finanziell unterstützen wollen, nutzen Sie bitte unser Spendenkonto 

          IBAN: DE51 5065 2124 0050 1177 46
          BIC:     HELADEF1SLS.

Unser Verein ist vom Finanzamt Langen als gemeinnützig anerkannt. Wenn Sie uns Ihren Namen und Ihre Anschrift bekannt geben, erhalten Sie eine entsprechende Spendenbescheinigung, durch die Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen mindern können.

Wie wird ein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt?

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellt auf seiner Homepage einen Flyer zum Download bereit, der wichtige Informationen für die Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland enthält. Der Flyer ist als Hilfestellung für Asylsuchende, die in Deutschland angekommen sind, wie auch für ehrenamtlich Engagierte Helferinnen und Helfer gedacht. Er bietet eine Erstorientierung und zeigt schrittweise die wichtigsten Stationen im Ablauf des Asylverfahrens, die ein Asylsuchender unbedingt durchlaufen muss. Der Flyer steht in mehreren Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Arabisch, Dari, Farsi, Kurdisch und Tigrinya.

Die Internetseite zum Download finden Sie hier:

Flyer Asylverfahren

Weitere Fragen und Antworten

Das Internet ist auch zu unserem Thema voller Informationen. Unter dem Titel „Fakten zur Flüchtlingskrise – endlich verständlich“ findet sich auf SPIEGEL-Online eine sehr informative und kurz gefasste Übersicht. Klicken Sie bitte hier:

SPIEGEL-Online

Wie kann ich Mitglied im Verein FLÜCHTLINGSHILFE DIETZENBACH e.V. werden?

Wir freuen uns über jede/-n, die oder der als Helfer/-in Mitglied in unserem Verein werden möchte. Laden Sie sich einfach den Aufnahmeantrag herunter und füllen Sie die einzelnen Felder aus. Lassen Sie uns den ausgefüllten Antrag zukommen. Wir werden Ihnen dann eine Bestätigung und Ihre Mitgliedsnummer per Mail zusenden. Wie wir schon auf unserer Gründungsversammlung betont haben, freuen wir uns selbstverständlich auch über Helferinnen und Helfer, die in unserem Themenfeld mitwirken möchten, ohne Mitglied des Vereins zu werden. Gerne wird der Vorstand alle Helferinnen und Helfer mit Informationen, Hilfestellungen und Unterstützung versorgen.

FHD Aufnahmeantrag

 

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